Klaus Jansen, der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, wandte sich vor zwei Tagen in einem “offenen Brief” an unsere liebenswerte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. Ein scheinbarer “Verzweiflungsakt”, so zumindest lässt sich allein schon die Überschrift des Briefes interpretieren. Dort wird nämlich Folgendes behauptet:
Vakuum bei der Kriminalitätsbekämpfung im Internet ist ein Hochrisiko für die Sicherheit der Bürger – Sondersitzung der IMK und JuMiKo zur Schadensbegrenzung unverzichtbar
Jansen spricht also von einem “Hochrisiko” für unsere Sicherheit und, dass eine Sondersitzung der Innenministerkonferenz (IMK), sowie der Justizministerkonferenz (JuMiKo) zur “Schadensbegrenzung” unverzichtbar sei.
Gut, lesen wir weiter:
Bundesweit wurden bereits in den ersten Tagen nach dem Karlsruher Urteil hunderte Ermittlungsakten geschlossen, weil sie ohne die Nutzung der Verkehrsdaten nicht aufzuklären sind.
Auch wird laut Jansen:
die Kriminalpolizei in den erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten beschränkt und der Bürger im Netz total sich selbst überlassen.
Ein Satz den man sich auf der Zunge zergehen lassen kann.
Der Bürger wird im Netz total sich selbst überlassen… Aujeh, der arme Bürger…
Aber nun mal sachlich: In der aktuellen Ausgabe des Spiegel findet sich ein sehr lesenswerter Artikel über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Vorratsdatenspeicherung und die “Panik” wegen großer Sicherheitslücken nach dem Urteil.
Dort ist zu lesen, dass “die aktuelle Panikstimmung (…) durch keinerlei Hinweis aus Forschung und Praxis belegt” sei, so zumindest das Urteil von Hans-Jörg Albrecht,dem Leiter des Max-Plank-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Albrecht hält die Diskussion um angebliche Sicherheitslücken für “leicht hysterisch, politischen Interessen geschuldet und überhaupt nicht nachvollziehbar”.
In einer 500 Seitigen Studie seines Instituts im Auftrag des Justizministeriums aus dem Jahr 2008 geht hervor, dass die Behörden in nur gut vier Prozent der untersuchten Fällen zwischen 2003 und 2004 nicht an die gewünschten Daten kommen. Und das, obwohl es noch keine Vorratsdatenspeicherung im heutigen Sinne gab. In gut 95% der Fälle erhielten also Ermittler Zugang zu benötigten Daten – ohne Vorratsdatenspeicherung!
Man kann nun natürlich mit dem technischen Fortschritt argumentieren und behaupten, neue technische Möglichkeiten benötigen neue Ermittlungsverfahren, also eine vorrätige Speicherung von Verbindungsdaten, welche die Provider übrigens unter dem Begriff “Verkehrsdaten” sowieso speichern.
Doch dieses Argument taugt nicht viel. Durch Anonymisierungsdienste lassen sich kriminelle Machenschaften selbst von Laien verschleiern, das vorrätige Speichern von Verbindungsdaten ist in dem Fall als nutzlos zu betrachten und potentielle Straftäter umgehen es sowieso. Auch gibt es ja noch ganz andere zulässige Überwachungspraktiken wie zum Beispiel den “Bundestrojaner”.
Ähnlich wie telepolis bei heise.de hoffe ich jedoch, dass es sich bei dem offenen Brief um einen etwas verfrühten Aprilscherz des BDK handelt, ernst nehmen kann man das ja nicht!
Zur musikalischen Untermalung dieser Zeilen empfehle ich übrigens Folgendes:

Sehr schön, so versteht das auch mal ein Journalist! Nur der Bundestrojaner ist falsch verlinkt…